| I. Fallinformation |
Filep Karma wurde am 26. Mai 2005 wegen "Verrates" zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil er am 1. Dezember 2004 in der Stadt Abepura (Provinz Papua) an einer friedlichen Flaggenzeremonie teilnahmen. Amnesty International sieht Filep Karma als gewaltlosen politischen Gefangenen an, der nur deswegen verhaftet und verurteilt wurde, weil er gewaltlos und legitim sein Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch genommen haben. Amnesty fordert deshalb seine sofortige und bedingungslose Freilassung. Am 1. Dezember 2004 wurde auf dem Trikora-Feld nahe Abepura die Morgensternflagge gehisst, die ein Symbol für die Unabhängigkeit Papuas ist. Damit sollte an die Deklaration der Unabhängigkeit Papuas im Jahre 1962 erinnert werden. Dieses Gedenken wird alljährlich von einigen Papuas begangen. An der Feier nahmen ungefähr 200 Menschen teil. Hunderte von Einwohnern sahen vom Rand der Felder zu. Bei dem Versuch der Polizei, die Flagge gewaltsam zu entfernen, zerbrach diese, worauf die Polizei mit Holz, Steinen und Flaschen attackiert wurde. Die Polizei feuerte daraufhin in die Menschenmenge. Mindestens vier Menschen wurden Berichten zufolge durch Kugeln verwundet, die die Polizisten abfeuerten. Eine Studentin erlitt Verletzungen aufgrund von Tritten durch Mitglieder der Einsatzkräfte. Die Beamten schlugen auch einen Menschenrechtsbeobachter, der für das Menschenrechtsinstitut ELSHAM (Institute for Human Rights Study and Advocacy) den Angriff der Polizei auf die Menge fotografisch dokumentierte. Da die Sicherheitskräfte den Teilnehmern der Feier zunächst zahlenmäßig unterlegen waren, wurde Verstärkung durch die Bereitschaftspolizei geholt. Filep Karma wurde am Ort der Feier festgenommen. Er soll geschlagen und während des Transportes zur Polizeistation von Polizeibeamten getreten worden sein. Eine Gruppe von 20 Personen wurde später auf der Station verhaftet, als sie dort gegen seine Festnahme protestieren wollte, so auch der Stedentenaktivist Yusak Pakage. Außer ihm wurden alle Demonstranten nach und nach freigelassen. Sowohl Karma als auch Pakage wurden später wegen Rebellion nach den Artikeln 10 und 110 des indonesischen Strafgesetzbuches angeklagt. Außerdem wurden sie wegen des "Ausdrucks von Feindschaft oder Hass gegenüber dem Staat" nach Artikel 154 des Indonesischen Strafgesetzbuches angeklagt, der inzwischen abgeschafft wurde. Filep Karma und Yusak Pakage wurden am 26. Mai 2005 zu 15 bzw. 10 Jahren Haft verurteilt. Das Oberste Gericht bestätigte das Urteil am 27. Oktober 2005. Yusak Pakage wurde am 07. Juli 2010 aus der Haft entlassen, nachdem ihn der Präsident begnadigt hatte. Filep Karma wurde im Gefängnis misshandelt. Am 28. April 2008 wurde er von Wärtern im Abepura - Gefängnis, Provinz Papua, geschlagen. Er berichtete der Polizei von den Schlägen, aber es ist nicht bekannt, ob Ermittlungen aufgenommen wurden. Im Juli 2008 wurde Filep Karma ein Straferlass angeboten, den er aber zurückwies. Er argumentiert, dass er nie allein deswegen hätte inhaftiert werden dürfen, weil er sein Recht auf friedlichen Ausdruck seiner Meinung in Anspruch genommen hat und die Akzeptanz einer Begnadigung dieses Prinzip unterlaufen würde. Filep Karma hatte in der Haft auch unter gesundheitlichen Problemen zu leiden, darunter Lungenentzündung, Flüssigkeitsüberschuss in den Lungen und Unterleibsentzündung. Im Juli 2010 erhielt Filep die Genehmigung, nach Jakarta zu reisen, um sich behandeln zu lassen. Die Bedingungen in den Hafteinrichtungen und Gefängnissen in Indonesien geben Anlass zur Besorgnis, da sie häufig nicht die Minimalanforderungen der UN für die Behandlung von Gefangenen erfüllen. Amnesty International hat Kenntnis davon, dass die Haftbedingungen in Indonesien in Bezug auf die Gesundheit problematisch sind, wie Überfüllung, schlechte Sanitäreinrichtungen, Nahrungsmangel und unzureichende medizinische Versorgung. Während seiner Haft hat Filep Karma zudem Hungerstreiks durchgeführt, um gegen seine Misshandlung zu protestieren und die Legalität seiner Anklagen in Frage zu stellen. II. Hintergrund Bei Protesten gegen Karmas und Pakages Gerichtsverhandlung am 10. Mai 2005 ging die Polizei mit aller Härte gegen die Demonstranten vor. Obwohl dabei viele Menschen verletzt wurden, zog der Fall keine gerichtlichen Nachwirkungen für die diensthabenden Beamten nach sich. Auch eine unabhängige Untersuchung des Vorgehens der Polizei blieb aus. Die indonesischen Behörden missbrauchen auch weiterhin eine repressive Gesetzgebung, um friedliche politische Aktivitäten zu kriminalisieren und Aktivisten ihr Recht auf Meinungsfreiheit zu verweigern. Besonders schwer wird dieses Recht in Gebieten verletzt, in denen es eine Geschichte von Unabhängigkeitsbewegungen gibt, wie auf den Molukken und in Papua. Die indonesischen Behörden reagieren strikt gegen Personen, die die Unabhängigkeit fordern. Amnesty International hat in den vergangenen Jahren Dutzende von Inhaftierungen friedlicher politischer Aktivisten dokumentiert. Mindestens 60 Personen verbüßten seit Juni 2009 langjährige Haftstrafen, weil sie friedlich die in Papua und auf den Molukken verbotene Unabhängigkeitsfahne verwendet hatten. Im Dezember 2007 verabschiedeten die indonesischen Behörden die Government Regulation No. 77/2007 über regionale Flaggen. Deren Artikel 6.4. verbietet die Zurschaustellung von regionalen Logos oder Flaggen, die solchen gleichen, die von Separatistenbewegungen verwendet werden. Die Polizei hat die Vorschrift als Grundlage für die Verhaftung und Inhaftierung von Personen verwendet, die friedliche Veranstaltungen organisiert oder an solchen teilgenommen haben, auf denen die Flagge gehisst wurde . Seit die Vorschrift besteht, hat Amnesty International einen bedeutenden Anstieg von Verhaftungen in Papua und auf den Molukken von Personen verzeichnet, die friedlich ihre politischen Ansichten äußerten. Amnesty International nimmt nicht Stellung zu dem politischen Status irgendeiner Provinz in Indonesien; auch nicht zu dem Thema Unabhängigkeit. Die Organisation ist aber der Meinung, dass das Recht auf Meinungsfreiheit auch das Recht umfasst, friedliche Referenden, Unabhängigkeit oder andere politische Lösungen zu befürworten. Die Organisation fordert daher die bedingungslose und sofortige Freilassung aller gewaltlosen Gewissensgefangenen, die allein deswegen verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit auf friedliche Weise ausgeübt haben. III.Aktualisierung Im Jahre 2006 ratifizierte Indonesien den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der am 23. Mai 2006 in Kraft trat. Am 6. Dezember 2006 und am 17.Juli 2007 wurden in einem für die Verwirklichung des Rechtes auf Meinungsfreiheit wichtigen Schritt fünf der Artikel aufgehoben, die in der Vergangenheit häufig zur Verfolgung von Oppositionellen verwendet worden waren. Das Verfassungsgericht Indonesiens stimmte im Dezember 2006 für die Aufhebung der Artikel 134, 136 und 137 des Indonesischen Strafgesetzbuches, die die "Beleidigung des Präsidenten oder Vizepräsidenten" mit bis zu 6 Jahren Haft bestraft hatten. Im Juli 2007 entschied das Verfassungsgericht, die so genannten "Hate-Sowing-Articles" 154 und 155 des Indonesischen Strafgesetzbuches aufzuheben, die den "öffentlichen Ausdruck von Hass gegen den Staat" unter Strafe stellten. Einer der Artikel, aufgrund derer Filep Karma und Yusak Pakage verurteilt wurden, war Artikel 154. Die Aufhebung der repressiven Paragrafen gilt allerdings nicht rückwirkend, Gefangene, die aufgrund dieser Artikel verurteilt wurden, werden also nicht automatisch als unschuldig entlassen werden. In der Einschätzung des Internationalen Sekretariats von Amnesty International hat die Arbeit der Gruppen für Filep Karma und Yusak Pakage einen gewissen Schutz verschafft ebenso wie die Aufmerksamkeit auch durch andere Regierungen der UN - Gemeinschaft. Der Druck hat dazu geführt, dass der Justizminister eine Liste mit Personen zusammengestellt hat, die Hafterleichterungen und Begnadigungen erhalten haben. Dies führte zu der Freilassung von Yusak Pakage. IV. Zugehörige Veröffentlichungen und Dokumente
Links zu Aktionsmaterialien von Amnesty International über den Fall (in Englisch):
Audiovisuelles Material und Links im Internet Hier finden Sie eine Karte von Indonesien.
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