| I. Fallinformation |
Filep Karma und Yusak Pakage wurden am 26. Mai 2005 wegen "Verrates" zu 10 bzw. 15 Jahren Haft verurteilt, weil sie am 1. Dezember 2004 in der Stadt Abepura (Provinz Papua) an einer friedlichen Flaggenzeremonie teilnahmen. Amnesty International sieht die beiden als gewaltlose politische Gefangene an, die nur deswegen verhaftet und verurteilt wurden, weil sie gewaltlos und legitim ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch genommen haben. Amnesty fordert deshalb ihre sofortige und bedingungslose Freilassung. Am 1. Dezember 2004 wurde auf dem Trikora-Feld nahe Abepura die Morgensternflagge gehisst, die ein Symbol für die Unabhängigkeit Papuas ist. Damit sollte an die Deklaration der Unabhängigkeit Papuas im Jahre 1962 erinnert werden. Dieses Gedenken wird alljährlich von einigen Papuas begangen. An der Feier nahmen ungefähr 200 Menschen teil. Hunderte von Einwohnern sahen vom Rand der Felder zu. Bei dem Versuch der Polizei, die Flagge gewaltsam zu entfernen, zerbrach diese, worauf die Polizei mit Holz, Steinen und Flaschen attackiert wurde. Die Polizei feuerte daraufhin in die Menschenmenge. Mindestens vier Menschen wurden Berichten zufolge durch Kugeln verwundet, die die Polizisten abfeuerten. Eine Studentin erlitt Verletzungen aufgrund von Tritten durch Mitglieder der Einsatzkräfte. Die Beamten schlugen auch einen Menschenrechtsbeobachter, der für das Menschenrechtsinstitut ELSHAM (Institute for Human Rights Study and Advocacy) den Angriff der Polizei auf die Menge fotografisch dokumentierte. Da die Sicherheitskräfte den Teilnehmern der Feier zunächst zahlenmäßig unterlegen waren, wurde Verstärkung durch die Bereitschaftspolizei geholt. Filep Karma wurde am Ort der Feier festgenommen. Er soll geschlagen und während des Transportes zur Polizeistation von Polizeibeamten getreten worden sein. Eine Gruppe von 20 Personen wurde später auf der Station verhaftet, als sie dort gegen seine Festnahme protestieren wollte, so auch Yusak Pakage. Außer ihm wurden alle Demonstranten nach und nach freigelassen. Sowohl Karma als auch Pakage wurden später des Landesverrats angeklagt. Bei Protesten gegen Karmas und Pakages Gerichtsverhandlung am 10. Mai 2005 ging die Polizei mit aller Härte gegen die Demonstranten vor. Obwohl dabei viele Menschen verletzt wurden, zog der Fall keine gerichtlichen Nachwirkungen für den diensthabenden Beamten nach sich. Auch eine unabhängige Untersuchung des Vorgehens der Polizei blieb aus. Filep Karma und Yusak Pakage sind seit der Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof im Gefängnis von Abepura inhaftiert. Ihre einzige Chance auf eine Berufung ist ein Gnadengesuch vor dem indonesischen Präsidenten, was beide aber mit Verweis auf die allgemeine Gewissens- und Meinungsfreiheit ablehnen. Seitdem haben sie einen Hungerstreik durchgeführt, um gegen die menschenunwürdigen Bedingungen in der Haft zu protestieren und die Legalität des Gerichtsverfahrens gegen sie in Frage zu stellen. II. Hintergrund
1. Andere Gewissensgefangene in Papua So wurden im Jahre 2001 Pastor Obeth Komba, Amelia Yiggibalom, Pastor Yudas Meage und Murjono Murib zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt, weil sie wegen "Rebellion" nach den Artikeln 106 und 110 des Indonesischen Strafgesetzbuches (KUHP) für schuldig befunden wurden. Alle vier sind Mitglieder des "Wamena Panel", eines lokalen Zweigs der zivilen Organisation "Papua Presidium Council", die die Unabhängigkeit der Provinz Papua unterstützt. Die vier wurden beschuldigt, im Oktober 2001 in der Stadt Wamena bei Auseinandersetzungen mit der Polizei Gewalt geschürt zu haben. Die dem Gericht vorliegenden Beweise erwiesen jedoch das Gegenteil. Daraufhin forderte sie die Polizei auf, die Verantwortlichen für die damaligen Gewaltausbrüche zu nennen. Da sie dies verweigerten, wurden sie des Landesverrats angeklagt und verurteilt. Zur Begründung des Urteils zog man ihre Mitgliedschaft im Wamena Panel und die Teilnahme an öffentlichen Treffen heran, auf denen die Unabhängigkeit Papuas diskutiert wurde. Alle vier büßen derzeit ihre Haftstrafen ab. In einem anderen Fall verurteilte ein Gericht neun Männer, die am 27. November 2002 während einer Demonstration, ähnlich der am 1.Dezember 2004, verhaftet worden waren, zu Haftstrafen zwischen 14 und 15 Monaten. Sechs von ihnen sind vermutlich gewaltlose politische Gefangene. Alle wurden nach Abbüßen ihrer Strafe freigelassen. Im Oktober 2002 wurden Herman Wangai und Edison Waromi auf dem Campus der Cenderawasih Universität in Abepura während einer friedlichen Flaggenzeremonie verhaftet. Am 14. Dezember wurden sie wegen "Rebellion" (Landesverrat) (Art. 106 und 110 KUHP) schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Entlassung erfolgte 2004. Ein dritter Mann, Jordan Ick, wurde zu zehn Monaten Haft verurteilt, weil er von der Veranstaltung gehört, dies aber nicht den Behörden mitgeteilt hatte (Art. 164 KUHP). Er wurde ebenfalls nach Abbüßen seiner Strafe freigelassen Am 1. Dezember 2006 wurde trotz verschiedener Feiern in Papua, bei denen erneut die Morgensternflagge verwendet wurde, niemand verhaftet. Amnesty International hofft, dass dies ein Zeichen dafür ist, dass die indonesischen Behörden damit einen größeren Respekt vor dem Recht auf Meinungsfreiheit zeigen wollen. Als Reaktion auf Appelle von Amnesty International haben die indonesischen Behörden behauptet, dass alle Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen untersucht und verfolgt werden. Dennoch haben Organisationen innerhalb Indonesiens, wie die Nationale Menschenrechtskommission Komnas HAM, Beweise für schwere Menschenrechtsverletzungen in Papua dokumentiert. Berichte deuten an, dass die Übergriffe in eine Kultur der Straflosigkeit eingebettet sind, so dass Angehörige der Sicherheitskräfte auch weiterhin mit wenig bis keiner Verfolgung ihrer Taten rechnen müssen. Amnesty International nimmt nicht Stellung zum politischen Status irgendeiner Provinz in Indonesien. Die Organisation ist aber der Meinung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch das Recht einschließt, sich friedlich für Referenden, für Unabhängigkeit oder andere politische Lösungen einzusetzen, und dass dieses Recht geschützt werden muss.
2. Gewaltlose politische Gefangene und Meinungsfreiheit in Indonesien Jedoch häuften sich seit Anfang 2001 wieder Fälle, in denen die ehemaligen repressiven Gesetze erneut gegen Regierungskritiker eingesetzt werden. Dies betrifft Arbeiter, politische Aktivisten, Journalisten oder Unabhängigkeitsverfechter in den Provinzen Nanggroe Aceh Darussalam (NAD) und Papua. Eine Anzahl von Menschenrechtsorganisationen wurde der Diffamierung beschuldigt - ein offensichtlicher Versuch, ihre legitime Arbeit zu stören und zu diskreditieren. Während des Jahres 2005, dem Jahr der Verurteilung von Filep Karma und Yusak Pakage, wurden in Indonesien mindestens 19 gewaltlose politische Gefangene zu Gefängnisstrafen verurteilt. Im Jahre 2006 ratifizierte Indonesien den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der am 23. Mai 2006 in Kraft trat. Am 6. Dezember 2006 und am 17. Juli 2007 wurden in einem für die Verwirklichung des Rechtes auf Meinungsfreiheit wichtigen Schritt fünf der Artikel aufgehoben, die in der Vergangenheit häufig zur Verfolgung von Oppositionellen verwendet wurden. Das Verfassungsgericht Indonesiens stimmte im Dezember 2006 für die Aufhebung der Artikel 134, 136 und 137 des Indonesischen Strafgesetzbuches, die die "Beleidigung des Präsidenten oder Vizepräsidenten" mit bis zu 6 Jahren Haft bestraft hatten. Im Juli 2007 entschied das Verfassungsgericht, die so genannten "Hate-Sowing-Articles" 154 und 155 des Indonesischen Strafgesetzbuches aufzuheben, die den "öffentlichen Ausdruck von Hass gegen den Staat" unter Strafe stellten. Einer der Artikel, aufgrund derer Filep Karma und Yusak Pakage verurteilt wurden, war Artikel 154. Die Aufhebung der repressiven Paragrafen gilt allerdings nicht rückwirkend, Gefangene, die aufgrund dieser Artikel verurteilt wurden, werden also nicht automatisch als unschuldig entlassen werden. Demnach bestehen in Indonesien weiterhin noch Teile der repressiven Gesetzgebung, mit der die Freiheit der Meinungsäusserung unter Verletzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte eingeschränkt werden kann.
Weitere Informationen: |